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Einmessung Bei der Einmessung oder Gebäudeeinmessung wird festgestellt, wie ein neu errichtetes Gebäude tatsächlich zur Grenze steht. Hierbei geht es nicht um eine Kontrollmaßnahme, ob entsprechend der Baugenehmigung gebaut wurde, vielmehr dient diese Vermessung dazu, die amtliche Flurkarte auf dem neuesten Stand zu halten. Die Flurkarte ist wiederum Grundlage für viele andere Anwendungen, z. B. für Bebauungs- oder Stadtpläne. |
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