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Der Berufsstand der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure unterliegt in Nordrhein-Westfalen einer Berufsordnung, die vom Innenminister verbindlich vorgegeben und durch die Dienstaufsicht in Form der Bezirksregierungen umgesetzt wird. Daher gilt ein Werbeverbot und als Konsequenz daraus sind alle Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, die werbenden Charakter besitzen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass Bilder im Gegensatz zu normalen Webseiten nicht verwendet werden.
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