Wieviel kostet eine Vermessung?
Diese Frage, pauschal gestellt, lässt sich nicht so einfach beantworten. Für Ingenieurleistungen gilt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Bei hoheitlichen Vermessungen muss in Nordrhein-Westfalen die Kostenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure (ÖbVermIngKO NW) angewendet werden.
Beiden Abrechnungsgrundlagen ist gemein, dass sie sich fast immer auf Ausgangsparameter wie Bauwert bzw. Kosten, Größe und Zahl von Flächen oder Längenmaße beziehen. Damit ist aus Tabellen, die in der HOAI und der ÖbVermIngKO NW enthalten sind, das Honorar bzw. die Gebühr abzulesen. Der Gesetzgeber wünscht ausdrücklich keinen Preis-, sondern einen Leistungswettbewerb.
Wenige Vermessungsleistungen richten sich nicht nach der oben dargestellten Abrechnungsform, wenn zum Beispiel Baukosten nicht vorliegen. Derartige Arbeiten werden in der Regel nach Zeitaufwand, das heißt nach vor Arbeitsbeginn bereits festgelegten Stundensätzen, honoriert. Pauschalisierungen sind in besonderen Ausnahmefällen zulässig.
Weil die Kosten bei Vermessungsarbeiten sehr abhängig vom Einzelfall sind, empfiehlt es sich, im konkreten Fall Kontakt aufzunehmen. Sie können dann, wenn der Leistungsumfang eindeutig definiert ist, eine Kostenschätzung erhalten. |